Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Anbieter:

Rotary Europe GmbH
Geschäftsführer: Michael Wicke
Gutbrodstraße 1
66500 Hornbach
Tel.: +49 6338 994450
Fax: +49 6338 9944516

E-Mail: info@rotaryeurope.eu

- im folgenden „Rotary Europe“ genannt -


§ 1 Zugang zum Shop nur über Registrierung als Unternehmer (B2B)

(1) Einen Zugang zum Shop www.rotaryeurope.eu erhalten nur registrierte Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ohne Registrierung ist eine Bestellung nicht möglich.

(2) Für die Registrierung befolgen Sie die Anleitung (Account anlegen) und füllen den Fragebogen aus. Nach Prüfung der Anmeldung wird der Account freigegeben.


§ 2 Allgemeines/Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rotary Europe erfolgen aus-schließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

 

§ 3 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss

(1)Allgemeines

Alle Angebote von „Rotary Europe“ im Online-Shop www.rotaryeurope.eu stellen keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden. Mit Anklicken des Buttons „Place order“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

 

(2)Bestellungen

Der Kunde wählt im Online-Shop ein Produkt aus und bestimmt die Be-stellmenge. Kunden können auch per Mail, per Fax oder telefonisch Be-stellungen aufgeben. Über den Eingang der Anfrage erhält der Kunde eine Bestätigungsmail, die noch keine Annahme des Angebots darstellt.

 

(3)Speicherung und Zugang zum Vertragstext

Rotary Europe speichert den Vertragstext. Ein Zugang zu den gespeicherten Vertragstexten ist - mit Ausnahme dieser frei zugänglichen AGB - nur registrierten Kunden über deren Kundenkonto möglich.

 

(4)Zur Verfügung stehende Sprachen
Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Auslegungsfragen hin-sichtlich einzelner Klauseln ist allein die Fassung in deutscher Sprache entscheidend.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise sind rein netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Für Bestellungen unter einem Warenwert exkl. Versand von 100,00 EUR wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.

(3) Verpackungs- und Versandkosten werden zuzüglich berechnet und gesondert vereinbart (§ 6).

(4) Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder 

 

Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über „Rotary Europe“ abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.

(5) Rotary Europe“ akzeptiert alle im Online-Shop www.rotaryeurope.eu ange-gebenen Zahlungsarten.

(6) „Rotary Europe“ stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird.

(7) Der Gesamtkaufpreis der bestellten Ware ist sofort fällig. Akzeptierte Zahl-art ist ausschließlich „Vorkasse“. Nach Rücksprache mit „Rotary Europe“ und vorbehaltener Bonitätsprüfung ist in Einzelfällen auch Zahlung „auf Rechnung“ mit Zahlungsziel von 30 Tagen möglich.

(8) Rotary Europe“ ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vor-auszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

(9) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(10) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.

(11) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang

(1) Verpackungs-, Fracht-, Speditions- oder Versandkosten werden gesondert vereinbart.

(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und „Rotary Europe“ noch andere Leistungen (z.B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem „Rotary Europe“ versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

(3) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von „Rotary Europe“.

 

(4) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch „Rotary Europe“ betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung nachweislich weiterer oder geringerer Lagerkosten bleibt vorbehalten.

(5) Die Sendung wird von „Rotary Europe“ nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.


§ 6 Lieferung und Lieferzeiten

(1) Lieferungen erfolgen unfrei, ab Lager in D-66500 Hornbach.

(2) Von „Rotary Europe“ in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) „Rotary Europe“ kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungs-fristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen „Rotary Europe“ gegenüber nicht nachkommt.

(4) „Rotary Europe“ haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Liefer-verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energie-beschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahme oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht recht-zeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die „Rotary Europe“ nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse „Rotary Europe“ die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist „Rotary Europe“ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. So-weit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber „Rotary Europe“ vom Vertrag zurücktreten.


§ 7 Erfüllungsort und Abnahme

 

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Lager in D-66500 Hornbach soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet „Rotary Europe“ auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn


a) die Lieferung und, sofern „Rotary Europe“ auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,


b) „Rotary Europe“ dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,


c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und


d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines „Rotary Europe“ angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.


§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn „Rotary Europe“ nicht eine Mängel-rüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen vier Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen vier Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeit-punkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail oder Telefax) zugegangen ist. Nur nach Rücksprache mit und auf Verlangen von „Rotary Europe“ ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an Rotary Europe GmbH, Gutbrodstr. 1 in 66500 Hornbach, Deutschland zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet „Rotary Europe“ die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

 

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist „Rotary Europe“ nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurück-treten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die „Rotary Europe“ aus liz-enzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird „Rotary Europe“ nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen „Rotary Europe“ bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechts-streits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen „Rotary Europe“ gehemmt.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleis-tung.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von „Rotary Europe“ gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

(2) Die von „Rotary Europe“ an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von „Rotary Europe“. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für „Rotary Europe“.

 

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungs-übereignungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von „Rotary Europe“ als Hersteller erfolgt und unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Mit-eigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei „Rotary Europe“ eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an „Rotary Europe“. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt „Rotary Europe“, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von „Rotary Europe“ an der Vorbehaltsware an-teilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an „Rotary Europe“ ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. „Rotary Europe“ ermächtigt den Kunden widerruflich, die an „Rotary Europe“ abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von „Rotary Europe“ einzuziehen. „Rotary Europe“ darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von „Rotary Europe“ hinweisen und „Rotary Europe“ hierüber informieren, um ihm die Durch-setzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, „Rotary Europe“ die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(8) „Rotary Europe“ wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

(9) Tritt „Rotary Europe“ bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

 

§ 10 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden

Das Verfahren von „Rotary Europe“ zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich in Textform oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefervertrag ist der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.